{"id":319,"date":"2025-03-30T16:33:55","date_gmt":"2025-03-30T14:33:55","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/?page_id=319"},"modified":"2025-04-19T06:15:47","modified_gmt":"2025-04-19T04:15:47","slug":"impressum-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/?page_id=319","title":{"rendered":"SATZUNG"},"content":{"rendered":"\n<p>Satzung des \u201e<strong>Unser Hundegarten\u201c e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 1<\/strong> <strong><em>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Unser Hundegarten&#8220; .<br>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt sodann den Zusatz \u201ee.V.\u201c<br>Der Verein hat seinen Sitz in Fr\u00f6ndenberg.<br>Als Postanschrift gilt die Anschrift des\/der jeweiligen 1. Vorsitzenden.<br>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 <em>Zweck des Vereins, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>(1)<\/strong> Der Verein ist von seinen Mitgliedern gegr\u00fcndet worden, um Freilauffl\u00e4chen <strong>(Unser Hundegarten)<\/strong> zu f\u00f6rdern und die Bedingungen f\u00fcr das Halten von Hunden aktiv zu verbessern.<br>Der Verein f\u00f6rdert Aktionen, die diesem Ziel dienen, insbesondere die Schaffung und den Unterhalt von hundesicher eingez\u00e4unten Freilauffl\u00e4chen, die der Allgemeinheit zur Verf\u00fcgung stehen sollen, damit Hunde im freien Spiel miteinander sich k\u00f6rperlich ert\u00fcchtigen, hundliche Kommunikations-Signale lernen und ein gutes Sozialverhalten auch untereinander erlangen.<br>Der Verein f\u00f6rdert den Hundesport und l\u00e4dt insbesondere zu Hundesport-\u00dcbungen ein, die die Beweglichkeit und Geschicklichkeit des Hundes und seines Hundef\u00fchrers fordern und f\u00f6rdern und die Beziehung zwischen dem Hund und seinem Hundef\u00fchrer vertiefen.<br>Der Verein f\u00f6rdert den Tierschutz durch die F\u00f6rderung der Haltungsbedingungen f\u00fcr Hunde mittels der Bereitstellung einer artgerecht gestalteten Hundefreilauffl\u00e4che sowie durch die<br>Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber artgerechte Lebensbedingungen f\u00fcr Hunde.<br>Der Verein f\u00f6rdert den Naturschutz im Einklang mit den Gesetzen zum Naturschutz des Landes NRW und des Bundes. Der Zweck wird insbesondere durch gestalterische Ma\u00dfnahmen sowie Aktionen auf und im Umfeld der Hundefreilauffl\u00e4che verfolgt, welche der Bewahrung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen sowohl des Menschen als auch tierischen und<br>pflanzlichen Lebens dienen.<br>Der Verein f\u00f6rdert Bildung durch theoretische und praktische Angebote zur Weiterbildung f\u00fcr<br>Hundehalter und interessierte Dritte zu Themen der Vereinsziele.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2)<\/strong> Der Verein dient ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Die Mittel werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr die in der Satzung festgelegten Ziele, Zwecke und notwendige Verwaltungsaufgaben verwendet.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>(3)<\/strong> Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>Vereinsmitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch Zuwendungen, auch nicht bei K\u00fcndigung oder Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>\u00dcber die satzungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel des Vereins wacht der Schatzmeister in Abstimmung mit dem Vorstand. Die Verwendung der Mittel ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Die Kontrolle obliegt 2 Kassenpr\u00fcfern.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(4)<\/strong> Der Verein ist politisch, weltanschaulich und konfessionell neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 3 <em>Mitgliedschaft in anderen Institutionen<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(1)<\/strong> Der Verein kann Mitglied in Vereinen, Verb\u00e4nden oder Arbeitsgemeinschaften sein, diesen<br>beitreten oder sie mitgr\u00fcnden, die im Sinne des Vereinszwecks bestehen oder gegr\u00fcndet<br>werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2)<\/strong> \u00dcber die Mitgliedschaft in Verb\u00e4nden, Vereinen oder Arbeitsgemeinschaften entscheidet die<br>Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7 4 <em>Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(1) <\/strong>Mitglied im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Minderj\u00e4hrige ben\u00f6tigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2)<\/strong> \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar und muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(3)<\/strong> Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein,<br>Tod des Mitglieds, Aufl\u00f6sung des Mitglieds, Ausschluss aus dem Verein,<br>K\u00fcndigung<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(4)<\/strong> Der Austritt ist jederzeit m\u00f6glich und erfolgt durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt wird zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres wirksam und auch nur dann, wenn dieser sp\u00e4testens vier Wochen vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres dem Vorstand zugegangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(5)<\/strong> Die Mitgliedschaft von juristischen Personen endet, wenn das Mitglied aufgel\u00f6st wird oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird.<br> <br><strong>(6)<\/strong> Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins bzw. gegen die Satzung in grober Weise versto\u00dfen hat oder mit der Beitragszahlung (trotz Zahlungsaufforderung) mehr als ein Jahr in R\u00fcckstand bleibt. \u00dcber den Antrag auf Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(7) <\/strong>Die Mitgliedschaft kann durch den Vorstand mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gek\u00fcndigt werden. Die K\u00fcndigung ist zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(8)<\/strong> Mit dem Ausscheiden aus dem Verein hat das Mitglied keinen Anspruch bez\u00fcglich des Vereinsverm\u00f6gens. Bereits gezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nicht erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(9)<\/strong> Wenn ein Mitglied wegen r\u00fcckst\u00e4ndiger Beitr\u00e4ge aus dem Verein ausgeschlossen wurde, kann es nur wieder aufgenommen werden, wenn diese Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde vollst\u00e4ndig ausgeglichen sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7 5 <em>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(1)<\/strong> Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einer j\u00e4hrlichen Beitragszahlung. H\u00f6he und F\u00e4lligkeit regelt eine Beitragsordnung welche durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2) <\/strong>Die Mitglieder sind berechtigt, durch Vorschl\u00e4ge und Anregungen die Vereinsarbeit zu beleben.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(3)<\/strong> Die Mitglieder haben das Recht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Sie k\u00f6nnen Antr\u00e4ge stellen und sich in die Organe des Vereins w\u00e4hlen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(4)<\/strong> Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten und den Vorstand in seiner T\u00e4tigkeit zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 6 <em>Datenschutzregelungen<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(1)<\/strong> Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden vom Verein grunds\u00e4tzlich nur verarbeitet oder<br>genutzt, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind und keine<br>Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Intereresse hat, das der Verarbeitung und Nutzung entgegensteht.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2)<\/strong> Mit dem Beitritt erkl\u00e4rt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ben\u00f6tigten personenbezogenen Daten unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben des DSGVO per EDV f\u00fcr den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden.<br>Ohne dieses Einverst\u00e4ndnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitglieds werden s\u00e4mtliche personenbezogenen Daten sp\u00e4testens nach 10 Jahren gel\u00f6scht.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(3)<\/strong> Die \u00fcberlassenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die \u00fcblichen Ver\u00f6ffentlichungen in der Presse, im Internet sowie Aush\u00e4nge am &#8222;Schwarzen Brett&#8220;. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. \u00dcbermittlung an Dritte) ist &#8211; mit Ausnahme<br>der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen. Mitgliedermeldung an diejenigen Vereine, Verb\u00e4nde oder Arbeitsgemeinschaften, denen der Verein beigetreten ist<br>oder sie mitgegr\u00fcndet hat im Sinne \u00a7 5 dieser Satzung, zum Zwecke von Ehrungen an entsprechende Organisationen &#8211; nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(4) <\/strong>Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand Einw\u00e4nde gegen die Ver\u00f6ffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Vereins-Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Ver\u00f6ffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Ver\u00f6ffentlichungen zu seiner Person.<br>Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(5) <\/strong>Mit dem Beitritt erkl\u00e4rt sich das Mitglied ebenfalls einverstanden, dass Fotos von Veranstaltungen des Vereins, auf denen das Mitglied abgebildet ist, im Rahmen von Ver\u00f6ffentlichungen des Vereins, z.B. auf der Homepage oder in Festschriften ver\u00f6ffentlicht werden. Jedes Mitglied hat das Recht, der Ver\u00f6ffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Ver\u00f6ffentlichung w\u00e4re nach \u00a7 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken<br>der bildenden K\u00fcnste und der Photographie auch ohne Zustimmung zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 7<em> Organe des Vereins<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Organe des Vereins sind:<br>Der Vorstand<br>Die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 8 <em>Vorstand<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>(1)<\/strong> Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus<br>dem\/ der Vorsitzenden,<br>dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden,<br>und dem\/der Schatzmeister\/in<br>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins.<br>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter<br>-der\/die Vorsitzende oder<br>-der\/die stellvertretende Vorsitzende<br>vertreten.<br>Im Innenverh\u00e4ltnis zum Vorstand und zum Verein gilt, dass Gesch\u00e4fte \u00fcber einem Vertragsvolumen von 2000,- \u20ac oder einer Vertragsbindung von mehr als 2 Kalenderjahren vom Vorstand durch Beschluss genehmigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2)<\/strong> Der Vorstand hat folgende Aufgaben:<br> <br>-Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der      Tagesordnungen<br>-Einberufung der Mitgliederversammlung<br>-Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br>-Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr;<br>-Buchf\u00fchrung;<br>-Erstellung eines Jahresberichtes<br>-Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<br>-Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(3) <\/strong>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn fristgerecht vorher schriftlich (email) eingeladen worden ist und mindestens zwei Mitglieder erschienen sind. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der\/die Vorsitzende.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(4)<\/strong> Die Sitzungen des Vorstands finden nach Bedarf statt. Zu den Sitzungen ist schriftlich oder in Textform (Email) &#8211; in der Regel zwei Wochen-, in dringenden F\u00e4llen mindestens drei Tage vorher unter der Angabe der Tagesordnung einzuladen. \u00dcber die Sitzungen des Vorstandes ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und<br>von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(5) <\/strong>Hallo Eike, Unsere Satzung wurde bisher zwei mal ge\u00e4ndert. Einmal ganz oben in der Einf\u00fchrung und einmal unter Paragraf 8 Punkt 5. Die neuen Texte m\u00fcssten auf der Homepage in die Satzung eingearbeitet werden. Die neuen Texte lauten : Satz<\/p>\n\n\n\n<p>(1)<br>Der Verein ist von seinen Mitgliedern gegr\u00fcndet worden, um Freilauffl\u00e4chen (Unser Hundegarten) zu f\u00f6rdern und die Bedingungen f\u00fcr das Halten von Hunden aktiv zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Der Vorstand kann um einen Beisitzer je Hundegarten erweitert werden. Der Beisitzer soll seinen Wohnort vorzugsweise im Ort des jeweils von ihm vertretenen Hundegartens haben. Hilfsweise kann auch ein nicht ortsans\u00e4ssiger Kandidat gew\u00e4hlt werden, der seine Pr\u00e4ferenz f\u00fcr einen Hundegarten vor der Wahl erkl\u00e4rt. Die Beisitzer besitzen ein Stimmrecht bei den Themen, die direkten Einflu\u00df auf die Hundeg\u00e4rten haben. Zu allen anderen Themen nehmen sie eine beratende Funktion ohne Stimmrecht wahr. Die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(6)<\/strong> Alle Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zu ihrer Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7 9 <em>Die Mitgliederversammlung<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>(1)<\/strong> Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern des Vereins zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(2)<\/strong> Sie wird durch den Vorstand einberufen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn schriftlich unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung erfolgen. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte dem Vorstand bekannte Anschrift des Mitglieds. Hat ein Mitglied dem<br>Vorstand Anschrift, Telefax &#8211; oder E-Mail Adresse mitgeteilt, so gilt diese f\u00fcr den Vorstand so lange als ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zustellanschrift, bis das Mitglied schriftlich eine andere Anschrift mitteilt. Der Vorstand ist nicht verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob Email, Fax oder die Post angekommen sind. Die Zusendungsart steht im Ermessen des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(3)<\/strong> Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>(4)<\/strong> Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem\/der Vorsitzenden. Soweit diese\/r nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung zur Mitgliederversammlung nicht zur Verf\u00fcgung steht, ist in der Mitgliederversammlung aus den Reihen des Vorstandes auf Vorschlag des Vorstandes ein\/e Versammlungsleiter\/in mit einfacher Mehrheit zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>(5)<\/strong> Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>1.Beschlussfassung \u00fcber die vom Vorstand oder den anderen Abteilungen und Aussch\u00fcssen eingebrachten Tagesordnungspunkte<br>2.Wahlen zum Vorstand<br>3.Wahlen der beiden Kassenpr\u00fcfer und des Vertreters<br>4.Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes und Schatzmeisters<br>5.Entgegennahme der Jahresberichte der weiteren Abteilungen<br>6.Entlastung des Vorstandes und der Schatzmeister<br>7.Festsetzung des Jahresbeitrages der Mitglieder<br>8.Festsetzung von Umlagen<br>9.Satzungs\u00e4nderung<br>alle \u00fcbrigen, der Mitgliederversammlung nach der Satzung zugewiesenen Aufgaben<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(6)<\/strong> Zus\u00e4tzlich Antr\u00e4ge f\u00fcr die Tagesordnung m\u00fcssen schriftlich, per Telefax oder per Email und<br>mindestens eine Woche vor Sitzungsbeginn bei dem Vorsitzenden eingereicht werden. Sie<br>sind in der Versammlung \u00f6ffentlich zu beraten.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(7)<\/strong> Antr\u00e4ge, die versp\u00e4tet oder w\u00e4hrend der Versammlung eingebracht werden, k\u00f6nnen nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zur Beratung und Abstimmung kommen.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(8)<\/strong> Beschl\u00fcsse werden in der Versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(9)<\/strong> Bei Antr\u00e4gen auf Satzungs\u00e4nderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(10)<\/strong> \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Versammlung ist eine Niederschrift zu erstellen, die von mindesten 2 Mitgliedern des Vorstandes, darunter ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong> (11)<\/strong> Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe der Tagungsordnungspunkte vom Vorstand verlangen. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die gleichen Voraussetzungen wief\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat eine Stimme.<br>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfer Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte, im ersten Jahr des Vereinsbestehens, zwei Kassenpr\u00fcfer von denen ein Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr 1 Jahr und der andere Kassenpr\u00fcferpr\u00fcfer f\u00fcr<br>2 Jahre gew\u00e4hlt werden. Ab dem 2. Jahr des Vereinsbestehens wird f\u00fcr den<br>ausgeschiedenen Kassenpr\u00fcfer ein neuer gew\u00e4hlt, dessen Amtszeit dauert 2 Jahre. So steht bei jeder j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung ein Kassenpr\u00fcfer zur Wahl. Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die \u00dcbereinstimmung zwischen den Einnahme- und Ausgabebelegen und dem<br>Kassenbestand und berichten hier\u00fcber in der ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>\u00a7 11<em> Die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/em><\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(1)<\/strong> Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, deren Tagesordnung die Aufl\u00f6sung zur Entscheidung stellt. Der Beschluss zur Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst<br>werden. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Zur Verschmelzung des Vereins gelten diese Bestimmungen ebenso.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(2)<\/strong> Zur Abwicklung der laufenden Gesch\u00e4fte hat die Versammlung drei Liquidatoren zu bestellen. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes bestimmt sind der\/die erste und der\/die stellvertretende Vorsitzende und der\/die Schatzmeister\/in Liquidatoren.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(3) <\/strong>Anspr\u00fcche von Mitgliedern k\u00f6nnen nach Aufl\u00f6sung des Vereins nicht geltend gemacht werden.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(4)<\/strong> Das verbleibende Verm\u00f6gen des Vereins f\u00e4llt dann zu 100 % der Stadt Fr\u00f6ndenberg zu, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n\n\n\n<li><br>\u00a7 12 Wahlen und Abstimmungen<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(1) <\/strong>Wahlen und Abstimmungen finden grunds\u00e4tzlich offen statt. Auf Antrag eines Mitgliedes kann in offener Abstimmung schriftliche Wahl oder Abstimmung beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(2)<\/strong> Beschl\u00fcsse der Organe werden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt oder gesetzlich keine anderen Mehrheiten vorgeschrieben sind, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen) gefasst.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(3)<\/strong> Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(4) <\/strong>Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(5)<\/strong> Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst werden. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>(6) <\/strong>Satzungs\u00e4nderungen, die die in \u00a7 2 genannten gemeinn\u00fctzigen Zwecke betreffen, bed\u00fcrfen der Zustimmung \/ Genehmigung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes <\/li>\n\n\n\n<li><br><strong>\u00a7 13 <em>Inkrafttreten<\/em><\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><br>Diese Satzung wurde am <em>18.10.2020<\/em> beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n\n\n\n<li><br>Gez.<br>Ursula Aust<br>Anke Held<br>Beate Hahn-Heinrichs<br>Bettina Hartwig-Labs<br>Susanne Becker<br>Dr. Christoph Becker<br>Manuela Thiele<br>Manfred Flieger<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des \u201eUnser Hundegarten\u201c e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Unser Hundegarten&#8220; .Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt sodann den Zusatz \u201ee.V.\u201cDer Verein hat seinen Sitz in Fr\u00f6ndenberg.Als Postanschrift gilt die Anschrift des\/der jeweiligen 1. Vorsitzenden.Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-319","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/319","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=319"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/319\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1033,"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/319\/revisions\/1033"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-hundegarten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=319"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}